|
Einfache und schnelle Firmengründung
In der Greater Zurich Area können Firmen schnell
und einfach gegründet werden, in manchen Fällen sogar online. Grundsätzlich
kann jede Person in der Schweiz eine Firma gründen. Je nach Gesellschaftsform
gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Grundsätzlich muss eine
unterschriftsberechtigte Person (z.B. ein Geschäftsführer) in der
Schweiz Wohnsitz haben. Der Besitzer einer Einzelfirma muss selbst
in der Schweiz wohnen.
Gesellschaftsformen
– im Überblick
Der ganze Gründungsprozess, inklusive der Vorbereitungsarbeiten,
dauert in der Regel etwa einen Monat. Die Firmenregistrierung
selbst ist in rund sieben Arbeitstagen möglich, sofern die
notwendigen Dokumente korrekt und vollständig vorbereitet sind.
Die Begleitung der Firmengründung durch einen erfahrenen Anwalt
oder Treuhänder ist empfehlenswert. Dieser hilft bei der
Ausarbeitung der notwendigen Dokumente, insbesondere der
Statuten, begleitet Firmengründer zum Notar und tätigt
zeitsparende Vorabklärungen beim Handelsregisteramt.
Checkliste
– Gründung einer Einzelfirma, GmbH und AG
Unternehmensgründung in vier Schritten
|
Vorbereitungen |
 |
 |
Abklärung einer allfälligen Bewilligungspflicht
für die Geschäftstätigkeit (z. B. Firmen im Gesundheitswesen oder Gastgewerbe) |
 |
Prüfung möglicher obligatorischer Betriebsversicherungen (z. B. für die Baubranche) |
 |
Wahl der Rechtsform der Gesellschaft |
 |
Klärung allfälliger Möglichkeiten zur Steueroptimierung |
 |
Standortwahl des Firmensitzes |
 |
Bestimmung des Firmennamens und Überprüfung der
Verfügbarkeit |
 |
Einbezahlung des Gründungskapitals auf ein Sperrkonto
bei einer Bank |
|
|
|
|
Beurkundung der Gründung beim Notariat |
 |
|
Die Gründungsdokumente müssen von einem Notar beglaubigt
werden. |
|
|
|
|
Eintrag ins Handelsregister |
 |
|
Die beglaubigten Gründungsdokumente werden ans kantonale
Handelsregisteramt geschickt. Die Dokumente werden
geprüft und die Firmengründung wird im Schweizerischen
Handelsamtsblatt publiziert. |
|
|
|
|
Diverse Meldepflichten |
 |
|
Nach der rechtlichen Gründung muss sich die Firma bei
der kantonalen Ausgleichskasse anmelden und bei der
eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die
Mehrwertsteuerpflicht klären. |
Bewilligungsdatenbank
der Schweiz
SUVA
– Obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz
Zentraler
Firmenindex / Handelsregister
Schweizerisches
Handelsamtsblatt
Kantonale
Ausgleichskassen in der Schweiz
ESTV
– Eidgenössische Steuerverwaltung
Kosten der Firmengründung
Die Grundkosten einer Unternehmensgründung in der
Schweiz betragen ca. CHF
7'000. Die gesamten Gründungskosten (bestimmt durch die Stempelsteuer)
sind von der Höhe des Grundkapitals und den Aufwendungen für zusätzliche
(Steuer-) Beratung abhängig. Bei speziellen Besteuerungsmodellen lohnt sich das
Einholen eines steuerlichen Vorbescheides, ein so genanntes
«Advance Tax Ruling»,
durch einen Anwalt (Kosten: ca. CHF 4'000).
|
Gründungskosten einer Aktiengesellschaft |
 |
 |
Gebühren Notar und Handelsregister ca. CHF 2'000 |
 |
Beratungsaufwand durch einen Anwalt oder Treuhänder ca.
CHF 2'000-5'000 |
 |
Ab CHF 1 Mio. Gesellschaftskapital fällt eine
Stempelsteuer, auch Emissionsausgabe genannt, von 1% des Grundkapitals
an |
|