Die passende Gesellschaftsform für jedes Unternehmen

Das Schweizer Wirtschaftsrecht zeichnet sich im internationalen Vergleich durch eine relativ geringe regulatorische Dichte aus. Entsprechend bietet sich eine grosse Anzahl von Möglichkeiten, wenn es um die Wahl der geeigneten Rechtsform und insbesondere auch um die detaillierte Strukturierung eines Unternehmens geht.

Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

Die meisten ausländischen Unternehmen in der Greater Zurich Area entscheiden sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung der Muttergesellschaft.

Die Tochtergesellschaft wird meist als Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet, beides Formen schweizerischer Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkungen. Das gesetzlich festgelegte Mindestkapital (AG: CHF 100'000, GmbH: CHF 20'000) muss bei der Firmengründung einbezahlt werden. Mindestens eine Person mit Unterschriftsberechtigung muss in der Schweiz ihren Wohnsitz haben (gilt für AG und GmbH).

Gesellschaftsformen – im Überblick

Die Zweigniederlassung ist keine Schweizer Firma, das heisst, die ausländische Muttergesellschaft trägt die finanzielle Verantwortung. Da die Zweigniederlassung aber dem schweizerischen Recht untersteht, wird sie wie eine Schweizer Gesellschaft behandelt. Somit müssen auch die Niederlassung selbst sowie mindestens eine unterschriftsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregister eingetragen werden.

Zentraler Firmenindex – Kantonale Handelsregisterämter