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Die passende Gesellschaftsform für jedes
Unternehmen
Das Schweizer Wirtschaftsrecht zeichnet sich im internationalen
Vergleich durch eine relativ geringe regulatorische Dichte aus.
Entsprechend bietet sich eine grosse Anzahl von Möglichkeiten, wenn
es um die Wahl der geeigneten Rechtsform und insbesondere auch um
die detaillierte Strukturierung eines Unternehmens geht.
Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?
Die meisten ausländischen Unternehmen in der Greater
Zurich Area entscheiden sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft
oder einer Zweigniederlassung der Muttergesellschaft.
Die Tochtergesellschaft wird meist als Aktiengesellschaft (AG) oder
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet, beides Formen
schweizerischer Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkungen.
Das gesetzlich festgelegte Mindestkapital (AG: CHF 100'000, GmbH:
CHF 20'000) muss bei der Firmengründung einbezahlt werden. Mindestens
eine Person mit Unterschriftsberechtigung muss in der Schweiz ihren
Wohnsitz haben (gilt für AG und GmbH).
Gesellschaftsformen
– im Überblick
Die Zweigniederlassung ist keine Schweizer Firma, das heisst, die
ausländische Muttergesellschaft trägt die finanzielle Verantwortung.
Da die Zweigniederlassung aber dem schweizerischen Recht untersteht,
wird sie wie eine Schweizer Gesellschaft behandelt. Somit müssen
auch die Niederlassung selbst sowie mindestens eine unterschriftsberechtigte
Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregister eingetragen werden.
Zentraler
Firmenindex – Kantonale Handelsregisterämter
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