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Massgeschneiderte Steuerlösungen
Eine sorgfältige Steuerplanung ermöglicht zum Teil
substantielle Steuerer-sparnisse. Dank der liberalen Schweizer
Steuergesetzgebung kann die Greater Zurich Area
massgeschneiderte Steuerlösungen anbieten. Der Gesamtsteuersatz
für Unternehmen kann sich dabei je nach Standort,
Geschäftstätigkeit und Unternehmens- oder Konzernstruktur bis
unter 8% belaufen.
Steuerprivilegien durch regionale
Hauptsitzverlegung
Die am häufigsten angewandten Instrumente und Modelle der
Steueroptimierung in der Greater Zurich Area sind der Vorentscheid,
die Steuererleichterung und steuerlich privilegierte
Konzernstrukturen.
Vorentscheid («Advance Tax Ruling»)
Unternehmen können
von den Steuerbehörden einen verbindlichen Vorentscheid über die
effektive Steuerbelastung erhalten. Steuerbefreiung
wird fallweise gewährt.
Steuererleichterung
Steuerbehörden von Kanton und Gemeinden sind befugt, im Fall
von Neuansiedlungen Steuererleichterungen zu gewähren. Die Höhe
der Begünstigungen ist abhängig von Standort, Art und Höhe der
Investition, Wertschöpfung und der Anzahl neu geschaffener
Arbeitsplätze.
Schweizer
Steuersystem
Kostenvorteil:
Attraktive Unternehmens- und Individualbesteuerung
Multinationale Unternehmen können ihre konzernweite
Steuerbelastung mit einem regionalen (Europäischen/EMEA)
Hauptsitz oder mit einem Dienstleistungszentrum in der Greater
Zurich Area substantiell senken. Hauptsitze in der Schweiz
dienen dabei häufig als Schaltstelle zwischen dem Mutterhaus und
dem internationalen Geschäft des Unternehmens, welches zum Grossteil im
Ausland erwirtschaftet und in der Schweiz besteuert wird.
Steueroptimierungsbeispiel 1
Holding Gesellschaft
Effektiver Steuersatz unter 8%
Unternehmen, die in der Schweiz ausschliesslich die
Verwaltung von Investitionen in Beteiligungsgesellschaften
organisieren, können Antrag auf das Steuerprivileg der Holding,
oder Holding Gesellschaft, stellen.
Eine Holding ist nur auf Bundesebene steuerpflichtig, d.h.
Einkommen aus Dividenden, Kapitalgewinn aus nicht-qualifizierten
Beteiligungen, Zinsen, Lizenzgebühren und ähnlichen Einkommen
werden mit 7.83% besteuert; darüber hinaus kommt eine
Erleichterung bei der Einkommenssteuer auf Dividenden und
Kapitalgewinn bei qualifizierten Beteiligungen zum Tragen; mit
Ausnahme der kantonalen Kapitalsteuer (0.002-2.02%) werden keine
weiteren Steuern auf Kantons- oder Gemeindeebene erhoben.
CFC-Regulierungen (Controlled Foreign Corporation) kommen nicht
zur Anwendung.
Strukturelle und operative Bedingungen an eine
Holding Gesellschaft in der
Schweiz:
Steueroptimierungsbeispiel 2
Gemischte Gesellschaft
Effektiver Steuersatz 8-12%
Unternehmen, die ihr administratives Geschäft in die Schweiz
verlegen, können Antrag auf das Steuerprivileg der Gemischten
Gesellschaft stellen.
Eine Gemischte Gesellschaft erfreut sich eines stark
verminderten Steuersatzes von 8-12% auf im Ausland
erwirtschaftete Einkünfte. In der Schweiz erwirtschaftetes
Einkommen wird nach normalen Ansätzen besteuert. Zudem besteht
die Möglichkeit auf Reduktion der Bundessteuer und der
Aussetzung der kantonalen Steuer auf Dividende und Kapitalgewinn
von qualifizierten Beteiligungen. Schliesslich kommt eine
Kapitalsteuer von 0.005–0.3% zum Tragen.
Management und Betrieb einer Gemischten Gesellschaft in der
Schweiz ermöglichen es, mit dem operativen und kommerziellen
Geschäft auf dem europäischen Markt präsent zu sein, die
Versteuerung jedoch ganz der Schweizer Jurisdiktion zu
unterstellen.
Bei einer Gesamtrechnung fallen je nach Kanton neben
verschiedenen Steuersätzen für Privatpersonen und Firmen weitere
Kostenfaktoren wie verkehrstechnische Erschliessung,
Verfügbarkeit von Immobilien und Arbeitskräften ins Gewicht.
Strukturelle und operative Bedingungen an eine
Gemischte
Gesellschaft
in der Schweiz:
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Mindestens 80% der
Gesamteinnahmen und -ausgaben müssen aus ausländischen
Quellen stammen |
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Kommerzielle Aktivitäten in
der Schweiz sind bei einer Gemischten Gesellschaft
zulässig, sofern sie nicht 20% des von Umsatz und
Ausgaben des Unternehmens überschreiten |
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