Massgeschneiderte Steuerlösungen

Eine sorgfältige Steuerplanung ermöglicht zum Teil substantielle Steuerer-sparnisse. Dank der liberalen Schweizer Steuergesetzgebung kann die Greater Zurich Area massgeschneiderte Steuerlösungen anbieten. Der Gesamtsteuersatz für Unternehmen kann sich dabei je nach Standort, Geschäftstätigkeit und Unternehmens- oder Konzernstruktur bis unter 8% belaufen.

Steuerprivilegien durch regionale Hauptsitzverlegung

Die am häufigsten angewandten Instrumente und Modelle der Steueroptimierung in der Greater Zurich Area sind der Vorentscheid, die Steuererleichterung und steuerlich privilegierte Konzernstrukturen.

Vorentscheid («Advance Tax Ruling»)
Unternehmen können von den Steuerbehörden einen verbindlichen Vorentscheid über die effektive Steuerbelastung erhalten. Steuerbefreiung wird fallweise gewährt.

Steuererleichterung
Steuerbehörden von Kanton und Gemeinden sind befugt, im Fall von Neuansiedlungen Steuererleichterungen zu gewähren. Die Höhe der Begünstigungen ist abhängig von Standort, Art und Höhe der Investition, Wertschöpfung und der Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze.

Schweizer Steuersystem
Kostenvorteil: Attraktive Unternehmens- und Individualbesteuerung

Multinationale Unternehmen können ihre konzernweite Steuerbelastung mit einem regionalen (Europäischen/EMEA) Hauptsitz oder mit einem Dienstleistungszentrum in der Greater Zurich Area substantiell senken. Hauptsitze in der Schweiz dienen dabei häufig als Schaltstelle zwischen dem Mutterhaus und dem internationalen Geschäft des Unternehmens, welches zum Grossteil im Ausland erwirtschaftet und in der Schweiz besteuert wird.

Steueroptimierungsbeispiel 1

Holding Gesellschaft

Effektiver Steuersatz unter 8%

Unternehmen, die in der Schweiz ausschliesslich die Verwaltung von Investitionen in Beteiligungsgesellschaften organisieren, können Antrag auf das Steuerprivileg der Holding, oder Holding Gesellschaft, stellen.

Eine Holding ist nur auf Bundesebene steuerpflichtig, d.h. Einkommen aus Dividenden, Kapitalgewinn aus nicht-qualifizierten Beteiligungen, Zinsen, Lizenzgebühren und ähnlichen Einkommen werden mit 7.83% besteuert; darüber hinaus kommt eine Erleichterung bei der Einkommenssteuer auf Dividenden und Kapitalgewinn bei qualifizierten Beteiligungen zum Tragen; mit Ausnahme der kantonalen Kapitalsteuer (0.002-2.02%) werden keine weiteren Steuern auf Kantons- oder Gemeindeebene erhoben. CFC-Regulierungen (Controlled Foreign Corporation) kommen nicht zur Anwendung.

Strukturelle und operative Bedingungen an eine
Holding Gesellschaft in der Schweiz:

Besitz und Verwaltung von langfristigen Investitionen in Beteiligungsgesellschaften
Kein Geschäftsaktivitäten mit Dritten in der Schweiz (Ausnahme: Finanztransaktionen wie Cash und Asset Management sowie die Verwaltung geistigen Eigentums für die eigenen Unternehmensgruppe)

Zwei Drittel des Unternehmens müssen qualifizierte Anteile an anderen Unternehmen der Gruppe sein, oder zwei Drittel des Firmeneinkommens müssen von qualifizierten Dividenden stammen


Steueroptimierungsbeispiel 2

Gemischte Gesellschaft

Effektiver Steuersatz 8-12%

Unternehmen, die ihr administratives Geschäft in die Schweiz verlegen, können Antrag auf das Steuerprivileg der Gemischten Gesellschaft stellen.

Eine Gemischte Gesellschaft erfreut sich eines stark verminderten Steuersatzes von 8-12% auf im Ausland erwirtschaftete Einkünfte. In der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen wird nach normalen Ansätzen besteuert. Zudem besteht die Möglichkeit auf Reduktion der Bundessteuer und der Aussetzung der kantonalen Steuer auf Dividende und Kapitalgewinn von qualifizierten Beteiligungen. Schliesslich kommt eine Kapitalsteuer von 0.005–0.3% zum Tragen.

Management und Betrieb einer Gemischten Gesellschaft in der Schweiz ermöglichen es, mit dem operativen und kommerziellen Geschäft auf dem europäischen Markt präsent zu sein, die Versteuerung jedoch ganz der Schweizer Jurisdiktion zu unterstellen. Bei einer Gesamtrechnung fallen je nach Kanton neben verschiedenen Steuersätzen für Privatpersonen und Firmen weitere Kostenfaktoren wie verkehrstechnische Erschliessung, Verfügbarkeit von Immobilien und Arbeitskräften ins Gewicht.

Strukturelle und operative Bedingungen an eine
Gemischte Gesellschaft in der Schweiz:

Mindestens 80% der Gesamteinnahmen und -ausgaben müssen aus ausländischen Quellen stammen
Kommerzielle Aktivitäten in der Schweiz sind bei einer Gemischten Gesellschaft zulässig, sofern sie nicht 20% des von Umsatz und Ausgaben des Unternehmens überschreiten
 
   
     
   
     
     
   

Ländervergleiche

     
    Investment Incentives
(IMD 2010)