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Europas tiefste Gesamtsteuerbelastung
Die Schweiz verfügt über ein äusserst attraktives
Steuersystem. Stabile politische Verhältnisse, liberale
Rahmenbedingungen und der Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und
Gemeinden führen zu einer konstant tiefen Steuerbelastung.
Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale Struktur des
Landes geprägt. Unternehmen und Privatpersonen werden auf drei
verschiedenen Ebenen besteuert:
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Bund (Direkte Bundessteuer) |
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Kanton (Kantonssteuer) |
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Gemeinde (Gemeindesteuer) |

ESTV
– Eidgenössische Steuerverwaltung
Unternehmensbesteuerung
Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung
besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen
Aktivitäten. Die wichtigsten Steuern für Unternehmen sind die
Gewinn- und die Kapitalsteuer. Der reguläre Steuersatz der
Gewinnsteuer auf Bundesebene ist gesamtschweizerisch einheitlich
und beträgt 8.5%, nach Abzug der Steuern 7.83%. Die kantonale Gewinnsteuer ist
von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird mit einem
progressiven Steuertarif berechnet. Dabei gilt: Je höher die
Rendite (Gewinn im Verhältnis zum Eigenkapital) ist, welche ein
Unternehmen erwirtschaftet, desto höher ist auch der Steuersatz.
Die Kapitalsteuer wird nur von den Kantonen und Gemeinden
erhoben. Sie beträgt zwischen 0.075-0.7%.
Die Steuerbelastung für Unternehmen gehört im weltweiten
Vergleich zu den tiefsten. In der Greater Zurich Area liegt
diese zwischen 15-25% (gesamte Schweiz 12-26%); durch sorgfältige Wahl und Gestaltung
der Unternehmens-strukturen kann der effektive Steuersatz in der
Greater Zurich Area bis auf
unter 8% minimiert werden.
Kostenvorteil:
Attraktive Unternehmensbesteuerung
Kostenvorteil:
Steuerprivilegien für Unternehmen
Besteuerung von
Privatpersonen
Natürliche Personen werden an ihrem Wohnort
besteuert. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen sind
die Einkommens- und die Vermögenssteuer. Die Einkommenssteuer
muss man auf das Einkommen aus Arbeit (Lohn) und das Einkommen
aus dem Vermögen (Bankzinsen, Dividenden) bezahlen. Die
kantonale Einkommenssteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde
unterschiedlich und wird wie auch die Bundes-Einkommenssteuer
mit einem progressiven Steuertarif berechnet, d.h. der
Steuersatz erhöht sich, je mehr Einkommen erwirtschaftet wird.
Bei Ehepaaren wird das Einkommen der beiden Personen addiert und
gemeinsam besteuert,
jedoch zu einem tieferen Steuertarif als Nichtverheiratete mit
gleichem Einkommen eingestuft. Der Einkommenssteuersatz liegt in der
Greater Zurich Area zwischen 5-25%.
Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Gemeinden erhoben.
Der Vermögenssteuersatz liegt in der Greater Zurich Area
zwischen 0-0.9%.
Kleinere Vermögen sind je nach Kanton von
der Steuer befreit.
Kostenvorteil:
Attraktive Individualbesteuerung
Quellenbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen
Auf das Einkommen von Personen ausländischer
Staatsangehörigkeit ohne Niederlassungsbewilligung «C» wird die
Quellensteuer erhoben. Diese basiert auf dem Bruttolohn
(gewöhnliche Abzüge sind im Tarif mitberücksichtigt), und die Erhebung und Abrechnung erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber durch das Kantonale Steueramt.
Der entsprechende Betrag wird dem Arbeitnehmer direkt monatlich vom
Gehalt abgezogen. Übersteigt das Bruttojahressalär CHF 120'000,
kommt das übliche Steuererklärungsverfahren zur Anwendung
(Ausfüllen einer jährlichen Steuererklärung und Abzug weiterer
individueller Kosten).
Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat die
Schweiz mit mehr als hundert Staaten umfassende
Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
ESTV
– Eidgenössische Steuerverwaltung
Europaweit niedrigste Mehrwertsteuer
Die Schweiz hat die bei weitem tiefste
Mehrwertsteuer Europas. Normalsatz: 8%. Hotels: 3.8%; Güter
des täglichen Bedarfs: 2.5%; ärztliche Versorgung und Bildung:
0%.
Moderate übrige Steuern
Erbschaftssteuer In den meisten Kantonen
wurde die Erbschaftsteuer für direkte Nachkommen abgeschafft.
Die Erbschaftssteuern für Dritte variieren je nach Kanton
zwischen 10-50%.
Grundstücksgewinnsteuer Wird beim Verkauf einer Immobilie
ein Gewinn realisiert, fällt die Grundstücksgewinnsteuer an. Die
Höhe richtet sich nach der Besitzdauer und liegt zwischen
0.3-3‰.
Handänderungssteuer Die Übertragung der Rechte beim Kauf
einer Immobilie wird, allerdings nur noch in wenigen Kantonen,
besteuert und liegt zwischen 1-3% des Kaufpreises.
Motorfahrzeugsteuer/Verkehrsabgaben Die
Motorfahrzeugsteuertarife sind kantonal unterschiedlich und
werden aufgrund des Hubraums des Fahrzeugs berechnet. Sie liegt
zwischen CHF 200-2'500 pro Jahr.
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