Europas tiefste Gesamtsteuerbelastung

Die Schweiz verfügt über ein äusserst attraktives Steuersystem. Stabile politische Verhältnisse, liberale Rahmenbedingungen und der Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden führen zu einer konstant tiefen Steuerbelastung. Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale Struktur des Landes geprägt. Unternehmen und Privatpersonen werden auf drei verschiedenen Ebenen besteuert:

Bund (Direkte Bundessteuer)
Kanton (Kantonssteuer)
Gemeinde (Gemeindesteuer)


ESTV – Eidgenössische Steuerverwaltung

Unternehmensbesteuerung

Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die wichtigsten Steuern für Unternehmen sind die Gewinn- und die Kapitalsteuer. Der reguläre Steuersatz der Gewinnsteuer auf Bundesebene ist gesamtschweizerisch einheitlich und beträgt 8.5%, nach Abzug der Steuern 7.83%. Die kantonale Gewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird mit einem progressiven Steuertarif berechnet. Dabei gilt: Je höher die Rendite (Gewinn im Verhältnis zum Eigenkapital) ist, welche ein Unternehmen erwirtschaftet, desto höher ist auch der Steuersatz. Die Kapitalsteuer wird nur von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Sie beträgt zwischen 0.075-0.7%.

Die Steuerbelastung für Unternehmen gehört im weltweiten Vergleich zu den tiefsten. In der Greater Zurich Area liegt diese zwischen 15-25% (gesamte Schweiz 12-26%); durch sorgfältige Wahl und Gestaltung der Unternehmens-strukturen kann der effektive Steuersatz in der Greater Zurich Area bis auf unter 8% minimiert werden.

Kostenvorteil: Attraktive Unternehmensbesteuerung
Kostenvorteil: Steuerprivilegien für Unternehmen

Besteuerung von Privatpersonen

Natürliche Personen werden an ihrem Wohnort besteuert. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen sind die Einkommens- und die Vermögenssteuer. Die Einkommenssteuer muss man auf das Einkommen aus Arbeit (Lohn) und das Einkommen aus dem Vermögen (Bankzinsen, Dividenden) bezahlen. Die kantonale Einkommenssteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird wie auch die Bundes-Einkommenssteuer mit einem progressiven Steuertarif berechnet, d.h. der Steuersatz erhöht sich, je mehr Einkommen erwirtschaftet wird. Bei Ehepaaren wird das Einkommen der beiden Personen addiert und gemeinsam besteuert, jedoch zu einem tieferen Steuertarif als Nichtverheiratete mit gleichem Einkommen eingestuft. Der Einkommenssteuersatz liegt in der Greater Zurich Area zwischen 5-25%.

Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Gemeinden erhoben. Der Vermögenssteuersatz liegt in der Greater Zurich Area zwischen 0-0.9%.
Kleinere Vermögen sind je nach Kanton von der Steuer befreit.

Kostenvorteil: Attraktive Individualbesteuerung

Quellenbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen

Auf das Einkommen von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit ohne Niederlassungsbewilligung «C» wird die Quellensteuer erhoben. Diese basiert auf dem Bruttolohn (gewöhnliche Abzüge sind im Tarif mitberücksichtigt), und die Erhebung und Abrechnung erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber durch das Kantonale Steueramt. Der entsprechende Betrag wird dem Arbeitnehmer direkt monatlich vom Gehalt abgezogen. Übersteigt das Bruttojahressalär CHF 120'000, kommt das übliche Steuererklärungsverfahren zur Anwendung (Ausfüllen einer jährlichen Steuererklärung und Abzug weiterer individueller Kosten).

Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat die Schweiz mit mehr als hundert Staaten umfassende Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

ESTV – Eidgenössische Steuerverwaltung

Europaweit niedrigste Mehrwertsteuer

Die Schweiz hat die bei weitem tiefste Mehrwertsteuer Europas. Normalsatz: 8%. Hotels: 3.8%; Güter des täglichen Bedarfs: 2.5%; ärztliche Versorgung und Bildung: 0%.

Moderate übrige Steuern

Erbschaftssteuer In den meisten Kantonen wurde die Erbschaftsteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Die Erbschaftssteuern für Dritte variieren je nach Kanton zwischen 10-50%.

Grundstücksgewinnsteuer
Wird beim Verkauf einer Immobilie ein Gewinn realisiert, fällt die Grundstücksgewinnsteuer an. Die Höhe richtet sich nach der Besitzdauer und liegt zwischen 0.3-3‰.

Handänderungssteuer
Die Übertragung der Rechte beim Kauf einer Immobilie wird, allerdings nur noch in wenigen Kantonen, besteuert und liegt zwischen 1-3% des Kaufpreises.

Motorfahrzeugsteuer/Verkehrsabgaben
Die Motorfahrzeugsteuertarife sind kantonal unterschiedlich und werden aufgrund des Hubraums des Fahrzeugs berechnet. Sie liegt zwischen CHF 200-2'500 pro Jahr.

 
   
     
   
     
   
     
     
   

Ländervergleiche

     
    Consumption Tax Rate
(IMD 2010)
       
    Corporate Tax Rate on Profit
(IMD 2010)
       
    Investment Incentives
(IMD 2010)
       
    Personal Income Tax Rates
(IMD 2010)
       
    Real Corporate Taxes
(IMD 2010)
       
    Real Personal Tax
(IMD 2010)
       
    Total Tax Rate
(WEF 2010)