Hervorragende Arbeitsmarktbedingungen

Neben renommierten internationalen Schweizer Unternehmen wie ABB, Credit Suisse, UBS oder Swiss Re sind auch eine ausnehmend hohe Zahl von ausländischen Unternehmen wie General Motors, Google, IBM, Kraft Foods oder Microsoft in der Greater Zurich Area tätig. Dies ist kein Zufall. Denn die Verfügbarkeit von bestqualifizierten, hoch produktiven und motivierten Arbeitskräften für sämtliche Unternehmensfunktionen und ein flexibler, wenig reglementierter Arbeitsmarkt sind Schlüsselfaktoren für den Geschäftserfolg.

Qualifizierte Arbeitskräfte in allen Bereichen

Mehrsprachigkeit, internationale Erfahrung, Top-Ausbildung und Bereitschaft zu Höchstleistungen darf bei Arbeitnehmern in der Greater Zurich Area vorausgesetzt werden. Renommierte Hochschulen wie die ETH Zürich und die Universität Zürich belegen in internationalen Vergleichen Spitzenränge. Die Hochschulen und zahlreiche spezialisierte Fachhochschulen sorgen für steten Nachschub an bestausgebildeten Fachleuten für den Talent Pool der Wirtschaftsregion.

Attraktiver Lebens- und Arbeitsort für internationale Spitzenkräfte

Zürich hat seit Jahren die weltweit höchste Lebensqualität. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt lassen sich deshalb auch gerne zum Umzug in die Greater Zurich Area bewegen. Daneben sorgen aber auch die hervorragenden Saläre, niedrige Steuern und nicht zuletzt auch die grosse und gut vernetzte internationale Business Community dafür, dass die besten Köpfe auch längerfristig in der Greater Zurich Area bleiben wollen.

Von der Schweiz aus können ausländische Spitzenkräfte aus der ganzen Welt rekrutiert werden. Seit Juni 2007 besteht zudem zwischen der Schweiz und der EU Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Greater Zurich Area ohne Restriktionen Fachleute aus ganz Europa rekrutieren können.

Aufenthalts-/Arbeitsbewilligungen für die Schweiz

Bestes Kosten-Nutzen-Verhältnis Europas
für Arbeitgeber

Lange Arbeitszeiten (Standard: 42 Stunden pro Woche), hohe Produktivität, gute Arbeitsmoral sowie im internationalen Vergleich bescheidene Lohnnebenkosten sorgen für ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis für Arbeitgeber.

Im Sinne der liberalen Wirtschaftsordnung wird in der Schweiz bewusst auf eine starke Reglementierung der Löhne verzichtet. Saläre werden entweder im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt oder individuell – d.h. direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausgehandelt.

Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem beruht auf dem so genannten Drei-Säulen-Prinzip. Es kombiniert die staatliche, betriebliche und individuelle Vorsorge. Weil das Vorsorgesystem der Schweiz der Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert beimisst, bleibt die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben im internationalen Vergleich moderat.

Kostenvorteil: Lohn- und Lohnnebenkosten

Liberales Arbeitsrecht und Flexibilität im Arbeitsmarkt

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer erfreuen sich in der Schweiz eines hervorragend funktionierenden Arbeitsmarkts. Arbeitsfrieden, soziale Stabilität und Zufriedenheit sind eine Folge des liberalsten und am wenigsten reglementierten Arbeitsrechts in Europa. Weil die Sozialpartnerschaften traditionell gut sind, gibt es zudem praktisch keine Streiks.

Rund 40% der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sind einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Diese Verträge werden zwischen einem Arbeitgeber oder seinem Verband und den Branchengewerkschaften ausgehandelt. Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist freigestellt, ob sie solchen Verbänden beitreten wollen.

SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft
BFS – Bundesamt für Statistik

Kündigungsfristen und Ferienanspruch

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist im ersten Arbeitsjahr einen Monat, vom zweiten bis neunten Arbeitsjahr zwei Monate und danach drei Monate.

Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt in der ganzen Schweiz vier Wochen oder 20 Tage pro Dienstjahr. Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf 25 Ferientage. Ein weitergehender Ferienanspruch besteht von Gesetzes wegen nicht. Allerdings sind Erhöhungen in den Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen, so wird z.B. in der Regel ab dem 50. Altersjahr ein Ferienanspruch von 25 Tagen eingeräumt. Während den Ferien wird der Lohn genau gleich wie während der Arbeitsleistung ausbezahlt. Ein zusätzliches Urlaubsgeld, wie dies in den EU-Staaten häufig in Tarifverträgen vorgesehen ist, kennt die Schweiz nicht.

 
   
     
   
     
   
     
     
   

Ländervergleiche

       
    Attracting and Retaining Talents
(IMD 2010)
       
    Attracting Foreign High-skilled People (IMD 2010)
       
    Availability of Competent Senior Managers (IMD 2010)
       
    Availability of Finance Skills
(IMD 2010)
       
    Availability of Skilled Labor
(IMD 2010)
       
    Brain Drain of Skilled People
(IMD 2010)
       
    Employee Training
(IMD 2010)
       
    Employee's Social Contributions Rate (IMD 2010)
       
    Employer's Social Contributions Rate (IMD 2010)
       
    Employment by Sector
(IMD 2010)
       
    Employment, Percentage of Population (IMD 2010)
       
    Firing and Hiring Practices
(WEF 2010)
       
    Forecast Unemployment
(IMD 2010)
       
    Foreign Labor Force
(IMD 2010)
       
    Industrial Disputes
(IMD 2010)
       
    International Experience of Senior Managers (IMD 2010)
       
    Labor Force
(IMD 2010)
       
    Labor Productivity
(IMD 2010)
       
    Labor Regulations
(IMD 2010)
       
    Labor Relations
(IMD 2010)
       
    Language Skills
(IMD 2010)
       
    Management Education
(IMD 2010)
       
    Overall Productivity
(IMD 2010)
       
    Pay and Productivity
(WEF 2010)
       
    Unemployment Legislation
(IMD 2010)
       
    Unemployment Rate
(IMD 2010)
       
    Worker Motivation
(IMD 2010)