|
Hervorragende Arbeitsmarktbedingungen
Neben renommierten internationalen Schweizer Unternehmen
wie ABB, Credit Suisse, UBS oder Swiss Re sind auch eine ausnehmend
hohe Zahl von ausländischen Unternehmen wie General Motors, Google,
IBM, Kraft Foods oder Microsoft in der Greater Zurich Area tätig.
Dies ist kein Zufall. Denn die Verfügbarkeit von bestqualifizierten,
hoch produktiven und motivierten Arbeitskräften für sämtliche Unternehmensfunktionen
und ein flexibler, wenig reglementierter Arbeitsmarkt sind Schlüsselfaktoren
für den Geschäftserfolg.
Qualifizierte Arbeitskräfte
in allen Bereichen
Mehrsprachigkeit, internationale Erfahrung, Top-Ausbildung
und Bereitschaft zu Höchstleistungen darf bei Arbeitnehmern in der
Greater Zurich Area vorausgesetzt werden. Renommierte Hochschulen
wie die ETH Zürich und die Universität
Zürich belegen in internationalen Vergleichen Spitzenränge. Die
Hochschulen und zahlreiche spezialisierte Fachhochschulen
sorgen für steten Nachschub an bestausgebildeten Fachleuten für den Talent Pool der Wirtschaftsregion.
Attraktiver Lebens- und Arbeitsort für internationale Spitzenkräfte
Zürich hat seit Jahren die weltweit höchste Lebensqualität.
Hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt lassen sich
deshalb auch gerne zum Umzug in die Greater Zurich Area bewegen.
Daneben sorgen aber auch die hervorragenden Saläre, niedrige Steuern
und nicht zuletzt auch die grosse und gut vernetzte internationale
Business Community dafür, dass die besten Köpfe auch längerfristig
in der Greater Zurich Area bleiben wollen.
Von der Schweiz aus können ausländische Spitzenkräfte aus der ganzen
Welt rekrutiert werden. Seit Juni 2007 besteht zudem zwischen der
Schweiz und der EU Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass Unternehmen
in der Greater Zurich Area ohne Restriktionen Fachleute aus ganz
Europa rekrutieren können.
Aufenthalts-/Arbeitsbewilligungen
für die Schweiz

Bestes Kosten-Nutzen-Verhältnis Europas
für Arbeitgeber
Lange Arbeitszeiten (Standard: 42 Stunden pro Woche),
hohe Produktivität, gute Arbeitsmoral sowie im internationalen Vergleich
bescheidene Lohnnebenkosten sorgen für ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis
für Arbeitgeber.
Im Sinne der liberalen Wirtschaftsordnung wird in der Schweiz bewusst
auf eine starke Reglementierung der Löhne verzichtet. Saläre werden
entweder im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt oder
individuell – d.h. direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
– ausgehandelt.
Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem beruht auf dem so
genannten Drei-Säulen-Prinzip. Es kombiniert die staatliche, betriebliche
und individuelle Vorsorge. Weil das Vorsorgesystem der Schweiz der
Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert beimisst, bleibt die
Gesamtbelastung durch Sozialabgaben im internationalen Vergleich
moderat.
Kostenvorteil:
Lohn- und Lohnnebenkosten
Liberales Arbeitsrecht und Flexibilität im Arbeitsmarkt
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer erfreuen sich in der
Schweiz eines hervorragend funktionierenden Arbeitsmarkts. Arbeitsfrieden,
soziale Stabilität und Zufriedenheit sind eine Folge des liberalsten
und am wenigsten reglementierten Arbeitsrechts in Europa. Weil die
Sozialpartnerschaften traditionell gut sind, gibt es zudem praktisch
keine Streiks.
Rund 40% der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sind einem Gesamtarbeitsvertrag
unterstellt. Diese Verträge werden zwischen einem Arbeitgeber oder
seinem Verband und den Branchengewerkschaften ausgehandelt. Arbeitgebern
und Arbeitnehmern ist freigestellt, ob sie solchen Verbänden beitreten
wollen.
SECO
– Staatssekretariat für Wirtschaft
BFS
– Bundesamt für Statistik
Kündigungsfristen und Ferienanspruch
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die
Kündigungsfrist im ersten Arbeitsjahr einen Monat, vom zweiten
bis neunten Arbeitsjahr zwei Monate und danach drei Monate.
Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt in der ganzen Schweiz vier
Wochen oder 20 Tage pro Dienstjahr. Arbeitnehmer bis zum vollendeten
20. Altersjahr haben Anspruch auf 25 Ferientage. Ein weitergehender
Ferienanspruch besteht von Gesetzes wegen nicht. Allerdings sind
Erhöhungen in den Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen, so wird z.B.
in der Regel ab dem 50. Altersjahr ein Ferienanspruch von 25 Tagen
eingeräumt. Während den Ferien wird der Lohn genau gleich wie während
der Arbeitsleistung ausbezahlt. Ein zusätzliches Urlaubsgeld, wie
dies in den EU-Staaten häufig in Tarifverträgen vorgesehen ist,
kennt die Schweiz nicht.
|